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Text |
Aus einer nach dem Jahr 2000 verfaßten Hausarbeit zum frühen Englischunterricht; in dem Abschnitt behandelt der Autor das NRW-Begegnungskonzept wie es durch den Erlaß von 1992 definiert wurde und zitiert zum Konzept aus dem Erlaßentwurf: |
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«In dem Erlassentwurf war zu lesen, dass der Mittelpunkt das Kind in seiner individuellen Beziehung zu Sprache und Kultur ist und nicht der lehrgangsmäßige, nach linguistischer Progression organisierte Erwerb fremdsprachlicher Kompetenzen."2» | |
Kommentar |
Wenn, wie diesem Fall, eine vorläufige Version eines anschließend in Kraft getretenen Textes zitiert wird, dann macht dies nur Sinn, wenn in der Arbeit die verschiedenen Stationen der Arbeit an dem Text behandelt werden. Wenn es - wie hier - auf den endgültigen Text ankommt, sagt der Verweis auf eine frühere Version des Textes dem Leser noch gar nichts über den in Kraft gesetzten Text. Deshalb ist in diesem Fall die schließlich veröffentlichte Form die geeignete Quelle. Wahrscheinlich sollte lediglich die Zahl der Quellen im Literaturverzeichnis erhöht werden. Zur Information ist die fragliche Passage des Erlasses unten angegeben: |
Quelltext |
«Im Mittelpunkt der pädagogischen Bemühungen um die Verwirklichung der Ziele von Begegnung mit Sprachen steht das Kind in seiner individuellen Beziehung zu Sprache und Kultur und nicht der lehrgangsmäßige, nach linguistischer Progression organisierte Erwerb fremdsprachlicher Kompetenzen.» (Kultusministerium 1992) |
Kultusministerium des Landes Nordrhein - Westfalen (1992) Begegnung mit Sprachen in der Grundschule. Runderlaß des Kultusministerium vom 13.2.1992 In: GABL NW Düsseldorf; weitere Literatur zum Thema |
© Wilhelm Grießhaber 2003-2005 |