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Sprachkurse zum Erwerb von Basiskenntnissen einer Herkunftssprache (Sprachen der Migrantinnen und Migranten) für Interkulturelle Pädagogik einschließlich DaF/DaZ |
| DAZ -IKP Übersicht |
| Fächer |
Zusatzstudium 'Interkulturelle Pädagogik einschließlich Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache' |
| Sprachen |
Italienisch | Portugiesisch | Russisch | Ungarisch | Spanisch | Türkisch |
| Abschluss |
Studienbegleitende Leistungsnachweise; Prüfung führt zur Bescheinigung |
| Dauer |
mind. 2 Semester |
| Beginn |
zum Wintersemester |
| Umfang |
4 - 6 SWS je Semester, insgesamt mind. 10 SWS |
| Zugang |
ohne Vorkenntnisse |
| Status |
Pflichtprogramm im Zusatzstudiengang 'Interkulturelle Pädagogik einschließlich Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache' |
| Ziel |
Basiskenntnisse einer Herkunftssprache mit allgemeinsprachlich interkultureller Ausrichtung |
| Organisation |
Die Kurse werden in zwei Varianten angeboten:
(a) mit 2 vorgeschalteten einwöchigen Kompaktkursen (2 SWS) (geringerer Umfang im Semester) und
(b) mit integriertem Kompakt-Anfängerkurs (4 SWS) (höherer Aufwand in den Semestern) |
Die Kurse sind progressiv organisiert und bauen aufeinander auf. Sie sind in der Reihenfolge zu absolvieren, die in der Studienordnung angegeben ist. Die Leistungsnachweise werden studienbegleitend erbracht. Zur Bescheinigung von Herkunftssprachkenntnissen wird am Ende des Sommersemesters eine Prüfung durchgeführt.
Die Kurse finden in Kleingruppen mit bis zu 25 TeilnehmerInnen statt.
Der Besuch der Lehrveranstaltungen und die Prüfung sind kostenfrei.
Variante A: Vorgeschaltete Kompaktkurse:
(a) Vorgeschalteter einwöchiger Kompaktkurs für Anfänger (1); (WS, 2 SWS)
(b) Vorgeschalteter einwöchiger Kompaktkurs für Anfänger (2); (WS, 2 SWS)
(c) Allgemeinkurs mit Vorkenntnissen (1); (WS, 2 SWS)
(d) Allgemeinkurs mit Vorkenntnissen (2); (SS, 2 SWS)
(e) Ergänzungskurs; (WS/SS, 2 SWS)
Variante B: Integrierte Kompakt-Anfängerkurse:
(a) Allgemeinsprachkurs für Anfänger (1+2); (WS, 4 SWS)
(b) Allgemeinsprachkurs mit Vorkenntnissen (1+2); (SS, 4 SWS)
(c) Ergänzungskurs; (WS/SS, 2 SWS)
Prüfung:
(a) schriftliche Prüfung (Klausur 120 Min)
(b) mündliche Prüfung (20 Min)
nach erfolgreicher Prüfung wird eine spezielle Bescheinigung über Kenntnisse einer Herkunftssprache ausgestellt.
Stand: 08. Juni 2003 |