Einloggen?  
Site Map




Inhalt:

Studienangebote

FFA

UNIcert

Propädeutik

Studiengang Deutsch als Fremdsprache

Sprachlehrforschung

Interkulturelle Pädagogik


Startseite

Kontakt

Intranet

Impressum

StartseiteStudienangeboteFFA

FFA

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen

Weitere Informationen der rechtswissenschaftlichen Fakultät:  www.jura.uni-muenster.de/ffa

Fächer Rechtswissenschaft
Sprachen Englisch, Französisch bzw. Spanisch
Abschluss Prüfung, Zertifikat
Dauer 4 Semester
Beginn Immatrikulation zum WS
Umfang 4 - 6 SWS pro Semester, insgesamt 18 SWS
Praktikum mind. 3 Wochen
Zugang Vertiefte Fremdsprachkenntnisse, d.h. mindestens 70 C-Test Punkte; Immatrikulation in Rechtswissenschaft an der WWU Münster
Status ministeriell genehmigter Studiengang der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum
Ziel Vermitttlung von Grundkenntnissen des angelsächsischen ('common law') bzw. französischen Rechtssystems in der jeweiligen Rechtssprache
Vermittlungssprache Englisch, Französisch bzw. Spanisch

Das Studium erfordert eine Immatrikulation, die jeweils zu Beginn des Wintersemesters erfolgt. Es wird empfohlen, das Studium erst ab dem dritten Fachsemester zu beginnen, damit schon auf Grundkenntnisse des deutschen Rechtssystems aufgebaut werden kann.

Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte, jeweils mit zwei Semestern, bzw. vier Kursen. Der erste Studienabschnitt richtet sich auf die Vermittlung von fortgeschrittenen allgemeinen und grundlegenden fachlichen Sprachkenntnissen unter Einschluß der rechts- und landeskundlichen Kenntnisse, die für den angemessenen juristischen Sprachgebrauch erforderlich sind. Der zweite Studienabschnitt baut auf den ersten auf und vermittelt vertiefte allgemeine und fachliche Sprachkenntnisse unter Einschluß der grundlegenden Begriffe der betreffenden Fachsprache des Rechts und der Grundlagen des Rechtssystems des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Länder. Hinzu kommt ein fertigkeitsorientierter Ergänzungskurs.

Alle Lehrveranstaltungen finden in der jeweiligen Fremdsprache statt. Sie werden überwiegend von MuttersprachlerInnen gehalten. Deshalb werden hohe Fremdsprachkenntnisse vorausgesetzt. Die Sprachfertigkeitskurse orientieren sich an den Anforderungen des beruflichen Handelns. Sie finden in Kleingruppen mit bis zu 25 TeilnehmerInnen statt.

Studierenden mit sehr guten Fremdsprachkenntnissen, d.h. mit einem C-Test Ergebnis ab 85 Punkten, kann vom Prüfungsausschuß auf Antrag ein Ergänzungskurs erlassen werden.

Zur Praktikumsvorbereitung werden spezielle Kompaktkurse angeboten.

Dem Sprachenzentrum obliegen folgende Studiengangteile:

(a) der C-Test zur Feststellung ausreichender Fremdsprachkenntnisse;
(b) Conversation and Presentation Skills for Lawyers / Français juridique: pratique de l'exposé et de l'argumentation
(c) Legal Research and Writing / Français juridique: de la recherche documentaire à la rédaction
(d) Legal Translating / Traduction juridique
(e) Kurse im Wahlpflichtprogramm (sog. 'Ergänzungskurse'), z.B. Debating in English / Débattre en français

Weitere Informationen:  www.jura.uni-muenster.de/ffa

Stand: 20. Februar 2004

Adresse:
Bispinghof 2B
D-48143 Münster

Geschäftszimmer,
Raum 405:

Montag bis Donnerstag 10-12


TOP-Adressen:

Schreibwerkstatt
Tandem-Sprachenlernen
WiPDaF:
Internationale Hochschulsommerkurse DaF
Intensivsprachkurse

Forschungsprojekte:

Deutsch & PC
Latente Missverständnisse

Lernplattformen:

stud.IP
Herbie


Zertifikat DaF:


Mitglied im

zurückblättern

 Diese Seite:  :: Seite drucken   :: Seite empfehlen   :: Seite kommentieren  30630x © 2008 Universität Münster :: Sprachenzentrum     
  :: Seitenanfang Seitenanfang