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Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen |
Weitere Informationen der rechtswissenschaftlichen Fakultät: www.jura.uni-muenster.de/ffa
| FFA-Übersicht |
| Fächer |
Rechtswissenschaft |
| Sprachen |
Englisch, Französisch bzw. Spanisch |
| Abschluss |
Prüfung, Zertifikat |
| Dauer |
4 Semester |
| Beginn |
Immatrikulation zum WS |
| Umfang |
4 - 6 SWS pro Semester, insgesamt 18 SWS |
| Praktikum |
mind. 3 Wochen |
| Zugang |
Vertiefte Fremdsprachkenntnisse, d.h. mindestens 70 C-Test Punkte; Immatrikulation in Rechtswissenschaft an der WWU Münster |
| Status |
ministeriell genehmigter Studiengang der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum |
| Ziel |
Vermitttlung von Grundkenntnissen des angelsächsischen ('common law') bzw. französischen Rechtssystems in der jeweiligen Rechtssprache |
| Vermittlungssprache |
Englisch, Französisch bzw. Spanisch |
Das Studium erfordert eine Immatrikulation, die jeweils zu Beginn des Wintersemesters erfolgt.
Es wird empfohlen, das Studium erst ab dem dritten Fachsemester zu beginnen, damit schon auf Grundkenntnisse
des deutschen Rechtssystems aufgebaut werden kann.
Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte, jeweils mit zwei Semestern, bzw. vier Kursen.
Der erste Studienabschnitt richtet sich auf die Vermittlung von fortgeschrittenen allgemeinen und
grundlegenden fachlichen Sprachkenntnissen unter Einschluß der rechts- und landeskundlichen Kenntnisse,
die für den angemessenen juristischen Sprachgebrauch erforderlich sind. Der zweite Studienabschnitt
baut auf den ersten auf und vermittelt vertiefte allgemeine und fachliche Sprachkenntnisse unter
Einschluß der grundlegenden Begriffe der betreffenden Fachsprache des Rechts und der Grundlagen
des Rechtssystems des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Länder. Hinzu kommt ein
fertigkeitsorientierter Ergänzungskurs.
Alle Lehrveranstaltungen finden in der jeweiligen Fremdsprache statt. Sie werden überwiegend von MuttersprachlerInnen gehalten. Deshalb werden hohe Fremdsprachkenntnisse vorausgesetzt. Die Sprachfertigkeitskurse orientieren sich an den Anforderungen des beruflichen Handelns. Sie finden in Kleingruppen mit bis zu 25 TeilnehmerInnen statt.
Studierenden mit sehr guten Fremdsprachkenntnissen, d.h. mit einem C-Test Ergebnis ab 85 Punkten, kann vom Prüfungsausschuß auf Antrag ein Ergänzungskurs erlassen werden.
Zur Praktikumsvorbereitung werden spezielle Kompaktkurse angeboten.
Dem Sprachenzentrum obliegen folgende Studiengangteile:
(a) der C-Test zur Feststellung ausreichender Fremdsprachkenntnisse;
(b) Conversation and Presentation Skills for Lawyers / Français juridique: pratique de l'exposé et de l'argumentation
(c) Legal Research and Writing / Français juridique: de la recherche documentaire à la rédaction
(d) Legal Translating / Traduction juridique
(e) Kurse im Wahlpflichtprogramm (sog. 'Ergänzungskurse'), z.B. Debating in English / Débattre en français
Weitere Informationen: www.jura.uni-muenster.de/ffa
Stand: 20. Februar 2004 |