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Westfälische Wilhelms-Universität Münster Die Prüfungsausschüsse der Bachelor-Studiengänge Politik und
Wirtschaft, Politik und Recht und Economics and Law
Informationen zum Einstufungstest für die B.A. Studiengänge
"Politik und Wirtschaft", "Politik und Recht" und "Economics and Law"
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Für ein Studium der oben genannten Studiengänge sind gute Kenntnisse der englischen Sprache unerlässlich. Um diese nachzuweisen und somit an den englischen Pflichtsprachkursen der einzelnen Studiengänge teilnehmen zu können, müssen alle Studierenden einen Einstufungstest ("C-Test"), der vom Sprachenzentrum der WWU Münster durchgeführt wird, mit einer Mindestpunktzahl von 60 Punkten absolvieren.
Bei dem Einstufungstest handelt es sich um einen computergestützten C-Test, bei dem in vier allgemeinsprachlichen Texten Lücken vervollständigt werden müssen. Der Test selbst dauert ca. 30 Minuten. Sie erfahren alle notwendigen Informationen durch das Testprogramm selbst. Bevor Sie den Test absolvieren, können Sie den Test im Sprachenzentrum in einer Demo-Version bearbeiten. Auch im WWW steht die Demoversion des Tests zur Verfügung, und zwar unter der Adresse: http://spztest.uni-muenster.de/demo/
Das Absolvieren dieser Demoversion
empfehlen wir Ihnen zur Selbsteinschätzung vor Studienbeginn. Den C-Test sollten sie möglichst zu Beginn des ersten Semesters
ablegen. Sollten Sie die nötigen 60 Punkte hierbei nicht erreichen, haben Sie dann die Möglichkeit, den C-Test zu Beginn Ihres
zweiten Semesters nochmals zu absolvieren.
Als Ersatz für den C-Test werden die folgenden Sprachtests angerechnet:
APIEL (Stufe 4)
IELTS (Schwerpunkt Academic Reading/Writing, Stufe 6)
Cambridge Test of Advanced English (Stufe C)
Cambridge Test of Proficiency in English (Stufe C)
TOEFL (560 Punkte paper-based, 220 Punkte computer-based, 83 Punkte internet-based)
Sollten Sie einen dieser Sprachtests mit dem angegebenen Mindestergebnis innerhalb der letzten zwei Jahre abgelegt haben, so schicken Sie uns bitte das ausgefüllte Formular (s.u.), eine beglaubigte Kopie Ihres Testergebnisses (bei TOEFL einen Original Score Record) und einen frankierten selbstadressierten Rückumschlag zu. Sie erhalten dann von uns eine Anrechnungsbescheinigung.
Da der C-Test keine Voraussetzung für die Einschreibung zu den obigen Studiengängen darstellt, ist die Zusendung Ihrer Testergebnisse
(bzw. deren Vorlage in der Sprechstunde von Frau Dr. Beile-Meister) allerdings erst nach der
Einschreibung zum Studium, d.h. erst im September/Oktober nötig.
An:
Sprachenzentrum
C-Test "B.A. Studiengänge"
Bispinghof 2B
48143 Münster
Name: .........................................
Vorname: ......................................
Strasse, Nr.: .................................
PLZ, Ort: .....................................
Tel.: (.......)................................
E-mail: .......................................
Geburtsdatum: ......... ........... 19.........
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