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Aktuelles aus dem Sprachenzentrum
UNIcert® I: neue Studienordnung
Nach der neuen Studienordnung (gültig seit WS 10), wird der Kurs Spanisch mit Vorkenntnissen 3 ab dem WS 11 durch 2 Kurse Español para avanzados 1 (2 SWS) und Español para avanzados 2 (2 SWS) oder aber Español para avanzados 1+2 (4 SWS) ersetzt.
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Anfängerkurse Nicht-Schulsprachen: Geänderte Anmeldebedingungen ab WiSe 2011/12
Doppelbelegungen der folgenden Anfängerkurse sind ab dem kommenden Wintersemester nicht mehr möglich:
- Arabisch und Türkisch,
- Russisch und Polnisch,
- Chinesisch und Japanisch.
Sie können sich also in einem Semester z.B. für einen Chinesisch- und einen Arabisch-Anfängerkurs anmelden, nicht aber für einen Chinesisch- und einen Japanisch-Anfängerkurs
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Stellenausschreibung Technik
Das Sprachenzentrum der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sucht ab sofort eine Studentische Hilfskraft für den DV-Bereich mit bis zu 8 SWS.
Alle Infos als PDF
hier
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Anwesenheitspflicht
Die Anwesenheitspflicht in Sprachkursen am Sprachenzentrum wird
in bisheriger Form beibehalten.
Die Entscheidung stützt sich auf Passus 3 des Rundschreibens
zum Senatsbeschluss (10.5.2010), der besagt, dass für
Lehrveranstaltungen, bei denen „spezielle Techniken,
Erkenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die im reinen
Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen
erlernt werden können“ (u.a. die „Erarbeitung von
Kommunikationsverhalten“), die Anwesenheitspflicht weiterhin
sinnvoll ist. Es werden zukünftig (ab WS 2010/11) auch einzelne
Sprachkurse in einer Kombination von Präsenz- und
Selbstlernanteilen angeboten.
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Adresse: Bispinghof 2B D-48143 Münster
Geschäftszimmer, Raum 405: Montag bis Donnerstag 10-12
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